Handy-Ordnung

Handyordnung der Ahornschule Lütter

Die Handyordnung umfasst alle elektronischen Medien wie z.B. Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, GPS-Uhren, Tracker und ähnliche Geräte.

Das Mitführen und die Nutzung der oben genannten Geräte sind in der Grundschule nicht erwünscht. Wir bieten Ihrem Kind in der Schule einen sicheren Rahmen. Im Notfall verständigen die Lehrkräfte, Betreuerinnen oder das Sekretariat die Eltern. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Kindern keine Geräte mit in die Schule zu geben.

Sollte Ihr Kind dennoch entsprechende Geräte mit zur Schule bringen, gelten folgende Regeln, um einen reibungslosen Schulalltag zu gewährleisten: 

  1. Handys und ähnliche Geräte sind während des gesamten Schulbetriebs inklusive der Betreuungszeiten ausgeschaltet oder im Schulmodus im Ranzen zu verwahren.
  2. Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen Punkt 1, wird das Handy oder das digitale Gerät von der Lehrkraft eingezogen und verwahrt. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Geräte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Schülerin/ der Schüler erhält das Gerät nach Unterrichtsende zurück. Bei mehrfachen Verstößen muss das Handy von den Eltern bei der Lehrkraft persönlich abgeholt werden.
  4. Grundsätzlich besteht keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Geräten, die mit in die Schule gebracht werden. Es besteht keine Versicherung der Schule oder des Schulträgers, die bei Verlust oder Schäden greift.